Wer innerhalb von Just Culture entscheidet, ob Verhalten akzeptabel war?
Kein impulsiver Manager, sondern ein vorab vereinbarter und überprüfbarer Prozess.
Die Organisation legt im Vorfeld fest, wer Verhalten nach welchen Kriterien und mit welcher Widerspruchs- bzw. Überdenkungsmöglichkeit beurteilt. Je nach Schweregrad kann eine Führungskraft, ein Sicherheitsbeauftragter, eine Personalabteilung, ein Fachexperte, eine Arbeitnehmervertretung oder ein unabhängiges Gremium beteiligt sein. Rechtliche Fragen gehören jemandem mit entsprechender Fachkompetenz.
Dabei achten die Gutachter nicht nur auf das Ergebnis, sondern auch auf Vorhersehbarkeit, Absicht, Wissen, Ausbildung, verfügbare Alternativen und die Umstände zum Zeitpunkt des Handelns. Ein schwerwiegender Ausgang allein ist kein Beweis für rücksichtsloses Verhalten; Ein gutes Ergebnis macht bewusst gefährliches Verhalten nicht akzeptabel.