Wenn ich einen Pentest mit MIAUW durchführe, muss ich ihn dann öffentlich machen?

Nein, das ist nicht nötig. Das Ziel von MIAUW ist es, den Kunden in den Mittelpunkt zu stellen. Wenn Sie für einen Bericht bezahlen, ist es sinnvoll, dass Sie die Kontrolle über das Produkt haben, das Sie kaufen. Deshalb sagt MIAUW etwas über den Lieferanten: Er darf dem Kunden keine Vertriebsbeschränkungen auferlegen. Es wird so beschrieben:

Für den Auftraggeber bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Verbreitung, Veröffentlichung oder Speicherung des Berichts und der zugrunde liegenden Unterlagen. Ausgenommen hiervon sind Finanzdaten im Zusammenhang mit der Durchführung der Recherche, wie beispielsweise Stundensätze, Preise und Rechnungen.

Das übergeordnete Ziel ist, dass Sie mit einem Pentest auch nachweisen können, dass die wichtigen Dinge richtig geregelt sind. Das ist schwierig, wenn es Ihnen nicht gestattet ist, die Forschungsergebnisse anderen zu zeigen oder zur Verfügung zu stellen. Finanzielle Informationen über die Forschung müssen nicht weitergegeben werden, da sie nichts über den Sicherheitsstatus aussagen.

Enthält der Bericht zu viele vertrauliche Informationen, um ihn allgemein zu verbreiten? Dann kann ein Wirtschaftsprüferbericht weiterhelfen. Dadurch können Sie nachweisen, dass die Studie durchgeführt wurde und was das Hauptergebnis war, ohne alle technischen Details preiszugeben.

Kurz gesagt: Der Kunde bestimmt, welches Maß an Informationen er mit Partnern, Regulierungsbehörden oder anderen teilt, ohne vom Lieferanten daran gehindert zu werden.

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