Nein. Die europäische Datenspeicherung ist relevant, sagt aber nicht alles über Zuständigkeit, Eigentum, Verwaltung, Schlüsselzugriff, Unterauftragnehmer und technische Abhängigkeit aus.
Bewerten Sie daher die gesamte Struktur: Welche Entitäten stellen den Dienst bereit, welche Rechte können geltend gemacht werden, wer kann Verwaltungsaktionen durchführen, wer verwaltet Verschlüsselungsschlüssel und welche Ausstiegsoptionen stehen zur Verfügung?