Gilt Just Culture auch für Lieferanten, Auftragnehmer und Freiwillige?
Ja, wenn sie Risiken erkennen oder beeinflussen können, sollten sie sicher berichten können und fair behandelt werden.
Beschränken Sie Just Culture nicht auf Mitarbeiter mit einem unbefristeten Vertrag. Lieferanten, Auftragnehmer, Forscher, Praktikanten und Freiwillige können als Erste eine Schwachstelle, einen Fehler oder eine unsichere Situation erkennen. Geben Sie ihnen einen verständlichen Meldeweg, erklären Sie, welcher Schutz gilt, und machen Sie in Vereinbarungen klar, wer die Untersuchungen durchführt und Feedback gibt.
Die Organisation kann nicht alle arbeitsrechtlichen oder vertraglichen Konsequenzen bei einer anderen Partei einseitig kontrollieren. Vereinbaren Sie daher im Voraus, wie Informationen geschützt werden, wann sie weitergegeben werden und wie Vergeltungsmaßnahmen oder Interessenkonflikte verhindert werden. Neben Arbeitnehmern beziehen sich die europäischen Luftfahrtvorschriften auch auf Leiharbeitskräfte; Die [EU-Whistleblowing-Vorschriften] (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/en/LSU/?uri=CELEX%3A02019L1937-20230502) können in ihrem Geltungsbereich auch Freiwillige, Selbstständige und Auftragnehmer umfassen.